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Geschäftsordnung und Aufenthaltsregeln

Geschäftsordnung und Aufenthaltsregeln

Die Geschäftsordnung des Campings „BEJAS“ (im Folgenden Camping).

Diese Regeln bestimmen die Rechte, Pflichten und Verhaltensnormen der Campinggäste während des Aufenthalts auf dem Camping „BEJAS“,„Bejas“ , Bezirk Mārupe, Gemeinde Babīte, Dzilnuciems, Lettland:

  1. Camping „Bejas“ befindet sich in einem privaten Bereich.
  2. Während des Aufenthalts auf dem Gelände des Campings stimmt der Gast der Geschäftsordnung des Campingplatzes zu und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
  3. Um die Räumlichkeiten oder das Gelände des Campingplatzes zu mieten, muss der Gast einen Ausweis vorlegen, der den Vor- und Nachnamen, das Foto und die persönliche Identifikationsnummer (ID) der Person enthält, sowie das Formular für die Hausordnung ausfüllen und unterschreiben.
  4. Auf dem Gelände des Erholungskomplexes ist es nicht erlaubt, persönliche transportable Saunen, Whirlpools, Jacuzzis und aufblasbare Attraktionen einzuführen und aufzustellen.
  5. Alle Dienstleistungen des Campings sind kostenpflichtige Dienstleistungen laut Preisliste.
  6. Die Gäste können die Dienstleistungen per Banküberweisung oder in bar (Euro) bezahlen.

Die Bezahlung erfolgt bei der Verwaltung, bevor man die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

  1. Gemäß dem Grundsatz des stillen Campings ist es verboten, auf dem Gelände Lärm zu machen. Das Abspielen von Musik (Autoradios, Lautsprecher usw.) ist zu jeder Zeit strengstens untersagt.
  2. Nachtruhe im Campingbereich tritt in Kraft um 23 Uhr und dauert bis 8 Uhr. Lautes Verhalten, Lärm oder Störung anderer Urlauber sind nicht akzeptabel. Das Tor ist während dieser Zeit geschlossen.
  3. Eingang, Registrierung im Campingbereich ist von 16:00 bis 18:00 Uhr 21:00; Abfahrt bis 13:00 Uhr.
  4. Bei An- und Abreise hat der Kunde das Campingpersonal in der Verwaltung zu informieren.
  5. Die Autos dürfen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz geparkt werden, Parkplätze für zwei Autos neben den Campinghütten sind in der Camping-Buchungsgebühr enthalten.
  6. Einrichtung der Lagerfeuer ist im Campingbereich nicht erlaubt.
  7. Auf dem Campinggelände sind Sauberkeit, Ordnung sowie die in der Gesetzgebung der Republik Lettland vorgesehenen Ordnungsregeln einzuhalten. Die Räumlichkeiten und das Gelände dürfen nicht verschmutzt werden.Die Müllabfuhr auf dem Campinggelände wird vom Gast selbst sichergestellt, indem der Müll in eigens dafür aufgestellten Müllcontainern abgegeben wird.
  8. Die Anwesenheit von Haustieren auf dem Campinggelände ist nach vorheriger Absprache mit der Campingverwaltung erlaubt. Gäste sind verpflichtet, ihre Haustiere auf dem Campinggelände an der Leine zu führen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen sowie hinter ihrem Haustier aufzuräumen.
  9. Das Rauchen ist in den Campinghütten und öffentlichen Bereichen strengstens verboten. Kerzen dürfen nur in speziellen Behältern (nicht mit offener Flamme) nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung angezündet werden. Es ist verboten, brennbare Materialien und Schusswaffen auf dem Gelände zu lagern.
  10. Der Campingmitarbeiter hat das Recht, den Raum ohne Anwesenheit des Hüttengastes zu betreten, um einen Notfall oder Schaden abzuwenden. Wenn eine tägliche Inspektion und Reinigung erforderlich ist, muss die Zeit mit den Gästen im Voraus vereinbart werden.
  11. Campinggäste sind verpflichtet: am Ende der Mietzeit die Campingverwaltung aufzufordern, die Räume /die Campinghütte abzunehmen, die Schlüssel und die gemietete Ausrüstung zu übergeben.
  12. Es liegt in der Verantwortung der Campinggäste, die materielle Basis des Campings zu schützen. Für materielle Schäden haftet der Schuldige vollumfänglich.
  13. Während des Aufenthalts auf dem Campingplatz müssen die Gäste die Kultur der gegenseitigen Beziehungen respektieren.
  14. Die Campingverwaltung übernimmt keine materielle Verantwortung für die persönlichen Gegenstände der Gäste.
  15. Kinder unter 18 Jahren können sich auf dem Campingplatz unter Aufsicht eines Elternteils oder einer autorisierten Person aufhalten. Für die Sicherheit des Kindes auf dem Wasser sind die Eltern oder die von Kindern bevollmächtigten Personen verantwortlich. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Anwesenheit von Erwachsenen schwimmen.
  16. Die Gäste tragen volle Verantwortung für ihre eigene Sicherheit beim Schwimmen im Vosa-See. Von Pontonstegen und Plattformen aus ist das Springen kopfüber ins Wasser strengstens verboten.
  17. Wenn Sie bemerken, dass sich jemand nicht an die Campingregeln hält, informieren Sie bitte die Campingangestellte.
  18. Wir informieren Sie, dass Sie möglicherweise fotografiert oder gefilmt werden können und das Material für Marketingzwecke des Campings verwendet werden kann.
  19. Wir informieren Sie, dass zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums sowie der öffentlichen Sicherheit eine Videoüberwachung auf dem Camping durchgeführt wird.
  20. Wenn die Regeln nicht befolgt werden, hat der Campingangestellte das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen und das gezahlte Geld wird nicht zurückerstattet. Der Campingangestellte behält sich das Recht vor, den Zuwiderhandelnden vom Campinggelände zu verweisen. Bei Bedarf wird es durch die kommunale Polizei durchgeführt.

Geländesperrung und Verkehrsbeschränkungen

  1. Um die Ruhe der Übernachtungsgäste sowie die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, ist das Gelände der Anlage von 23:00 bis 10:00 Uhr des nächsten Morgens für den Autoverkehr gesperrt. Nach 23:00 Uhr ist das Betreten des Campings, Verlassen des Campings oder jegliche Bewegung der Fahrzeuge auf dem Camping nicht gestattet. Gäste, die zwischen 23:00 und 10:00 Uhr abreisen möchten, können ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf dem Parkplatz am Eingang der Anlage abstellen. Dieser Parkplatz ist nicht geschlossen und 24 Stunden am Tag geöffnet.

Bedingungen für die Buchung von Unterkünften

  1. Um eine garantierte Buchung vorzunehmen, muss der Gast innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises der Dienstleistung leisten. Die Buchung ist ab Eingang der Buchungsanzahlung garantiert. Achtung: Wenn die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet/erhalten wird, hat „Bejas“ das Recht, die betreffende Unterkunft (oder Dienstleistung) an einen anderen Kunden zu vermieten.

Stornierungsbedingungen:

  1. Im Falle einer garantierten Buchung wird die bezahlte Buchungsanzahlung nicht zurückerstattet, wenn der Gast die Buchung storniert oder am geplanten Ankunftstag nicht zur Inanspruchnahme der Dienstleistung erscheint. Es ist jedoch möglich, die Buchung auf ein späteres Datum zu verschieben, indem dies mindestens 14 Tage vor dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Ankunftsdatum mit der Verwaltung von “Bejas” vereinbart wird.
  2. In jeder Unterkunft dürfen nur so viele Gäste übernachten, wie Schlafplätze vorhanden sind. Es ist möglich, Zustellbetten (Rollbetten) gegen eine separate Gebühr zu mieten.
  3. Es ist verboten, das Inventar und die Gebäude der Freizeitanlage zu beschädigen. Es ist strengstens untersagt, Möbel und sonstiges Inventar aus der Unterkunft zu nehmen, sowie Möbel aus anderen Räumen hineinzubringen.
  4. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit und des Friedens von den Kunden ist es strengstens verboten, sich auf dem Gelände der Freizeitanlage unter starkem Einfluss von berauschenden Mitteln zu befinden. Das Servicepersonal der Anlage hat das Recht, einem Kunden, der unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht, die Bedienung zu verweigern. In diesem Fall wird das Geld für die gebuchten und bezahlten Dienstleistungen nicht zurückerstattet.
  5. Es ist strengstens verboten, Bäume zu sägen, zu fällen oder zu brechen.
  6. Das Personal der Freizeitanlage haftet nicht für Schäden an Gesundheit, Körper oder Eigentum einer Person oder für den Tod einer Person, die auf fahrlässiges Handeln dieser Person zurückzuführen sind. Jeder Besucher ist für die Beaufsichtigung und Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände (einschließlich des Fahrzeugs) verantwortlich.
  7. Das Personal der Freizeitanlage haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher, einschließlich Fahrzeugdiebstahl.

Es gibt kein Wachpersonal  / keine Aufsichtspersonen am Gewässer, daher ist jeder Gast für die Gesundheit und Sicherheit von sich und seinen Kindern und den Beaufsichtigten beim Schwimmen verantwortlich.